AGB

AGB Dienstleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB’s ) von www.dameherzbube.de

  • 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Christel Stock durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).
(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.

  • 2 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich der privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke sind erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer an den Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird hiermit ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist gegen ein vorher vereinbartes Entgelt möglich. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, etc.)
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.

  • 3 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Festpreis gem. vereinbarte Pauschale oder Tagessatz berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Auftragnehmer hierfür den Stundensatz von 98,00 Euro (gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer) je angefangene Stunde.
(4) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 200 Euro des vereinbarten Honorars einbehalten. Bei sämtlichen anderen Shootings werden 98 Euro als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer gezahlt. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

  • 4 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Vicky Baumann in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

  • 5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

  • 6 Gültigkeit / Terminreservierung

Das Angebot ist 14 Tage nach Erhalt gültig. Der Termin wird erst mit der Terminreservierungsgebühr (TRG) blockiert.  Bis zum Eingang der TRG darf die Fotografin anderen Kunden den anvisierten Termin weiterhin anbieten.

Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung (gültig in Textform (Hochzeiten), Mail, WhatsApp oder privater Nachricht in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram)) von der Fotografin; oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die Fotografin zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Fotografin sie in Textform bestätigt.

Die Fotografin behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Insbesondere, sofern die Bestellung von den von der Fotografin vorgegebenen Anforderungen abweichen oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

  • 7 Bearbeitung / Gestaltung

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, wie Bearbeitung, Bildstil, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche im Nachgang, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Alle Bilder werden optimiert und mit der passenden Bearbeitung/Bildlook versehen. Eine Retusche ist nicht Teil einer Hochzeits-/Familien Reportage und muss gesondert vergütet werden. (Hautretusche, Verfremdung, Composing, Verflüssigen, etc.)

 

  • 8 Lieferung /Lieferzeit

 

Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Fotografin liegen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.

Die Mindestanzahl der Fotografien wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Der Fotograf trifft die Auswahl der Bilder eigenständig, falls nicht anders vereinbart.

Der Auftrag gilt 2 Wochen nach Auslieferung aller bestellten Fotografien als angenommen. Reklamationen werden danach nicht mehr berücksichtigt oder erstattet.

Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf das Konto der Fotografin oder Übergabe in bar. Diese erfolgt dann nach Fertigstellung in der vorher durch den Auftrag erteilten Form (Dateien, Drucke, Online, usw.) Zusätzliche Fotoformate, die nicht Bestandteil der Buchung waren, sind gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

Die Fotografin sichert eine Auslieferung der Bilder innerhalb 4 Wochen zu – Bei Hochzeiten gilt eine Lieferfrist von 8 Wochen nach Erhalt der Gesamtsumme.

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

Zahlungen

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

Der Buchungspreis wird mit Rechnungsstellung sofort fällig und vom Kunden auf das Konto von der Fotografin überwiesen. Alle Preise sind als Endkundenpreise zu verstehen. Eine Mehrwertsteuer ist nicht ausgewiesen, da Kleinunternehmerregelung in Kraft ist.

Rechnungen werden per E-Mail empfangen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Zahlung Terminreservierungsgebühr (TRG).

Mit dem Einverständnis des Vertrages bei Hochzeiten wird eine TRG von 200 Euro der Gesamtsumme fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotograf gelten die genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

Stornierung und Terminverschiebung

 

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, gilt der Termin als verschoben und muss nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat dies der Fotografin unverzüglich mitzuteilen.

Eine reguläre Auftragsstornierung bedarf zwingend der Schriftform (Mail oder Postweg).

Bei regulärer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten für den Auftraggeber:

 

– die Terminreservierungsgebühr verbleibt generell beim Fotografen als Aufwandsentschädigung für administrative Tätigkeiten und weitere Tätigkeiten und wird bei Vertragsabschluss fällig

– innerhalb 12 Wochen vor dem Termin:  50 % der Gesamtsumme

– innerhalb 4 Wochen vor dem Termin:  80 % der Gesamtsumme

 

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

 

Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen, Sturm) bei Shootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel und leichter Regen rechtfertigt keine Verschiebung – Alternative Aufnahmeorte sind möglich.

 

Corona-Zusatz 2020 / Pandemieausbruch:

 

Eine Verschiebung der Hochzeit von 2020 auf 2021 ist kostenfrei möglich. Dies ist eine Ausnahme- und Kulanz-Regelung auf Grund der unvorhersehbaren Pandemie.

 

Eine Zweitverschiebung, bzw. eine Erstverschiebung im Jahr 2021 oder alle folgenden Jahre, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen. Bei einer Einschränkung auf Grund eines Maskengebots, einer Abstandsregelungen und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.

  • 9 Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die Fotografin das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Urheberrecht/ Nutzung und Eigenwerbung

Die Fotografin Christel Stock von dameherzbube steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes unwiderruflich zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

 

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder in SocialMedia nutzen darf, für Alben, Abzüge etc. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet den Urheber (dameherzbube) zu nennen bei der Nutzung, falls dies möglich ist. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Dies schließt die Weitergabe an weitere Dienstleister mit ein.

Christel Stock von Dameherzbube ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen, und die erstellten Fotos zur Fertigstellung der Produkte zu überlassen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.

Die Kommerzielle Nutzung durch 3. (z. B. Location, Visagistin, oder andere Dienstleister, Onlineshops usw.) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials an genannte 3. Diese Dritte müssen sich mit der Fotografin in Verbindung setzen, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

  • 10 Veröffentlichungsrecht

Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen Ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Facebook, Instagram, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis widerspricht.

Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet die Fotografin stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen. Kinder werden nur nach gesonderter Absprache veröffentlicht. Sollte der Auftraggeber nicht einverstanden sein, wird eine Pauschale von 10 % des Gesamtbetrags fällig, um die alleinigen Nutzungsrechte für Veröffentlichungen zu erwerben. In dem Fall darf die Fotografin lediglich Bilder erheben, speichern und für den Auftrag relevante Tätigkeiten ausüben (z.B. Abzüge bestellen).

 

Stand 24.04.2021